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AGB:

1.   Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Zugang der Mietbestätigung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich 
      nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische 
      Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zusendung und Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder (Mieter) 
      zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer 
      ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

2.   Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
      Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet, dafür erhalten 
      Sie eine schriftliche Anzahlungsbestätigung. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der 
      Auftrags-/Miet-Bestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der 
      Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür wird eine 
      Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr) in Höhe von 100,00 € in Rechnung gestellt.
2.2 Der Restbetrag muss spätestens  42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als
      42 Tage liegen, ist der Mietpreis in voller Höhe sofort bei Eingang der Auftrags-/ Mietbestätigung 
      zu bezahlen. Storno- / Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig (Direktabzug).
2.4 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

3.   Mietbestätigung / Auftragsbestätigung / Zahlungsbestätigung
      Sollte die Auftrags-/Miet-Bestätigung nach Zahlungseingang der Gesamtbuchung dem Anmelder, 
      bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 
      zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
      Die Auftrags-/Miet-/ Zahlungs- Bestätigung  ist bei der Schlüsselübergabe am Mietobjekt 
      vorzulegen.

4.   Rücktritt 
4.1 Rücktritt seitens des Mieters
      Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen.  
      Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der 
      Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:

      Beim Storno, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mietbestätigung durch den Mieter werden
      Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig. Anschließend ergeben sich folgende Rücktrittskosten

    Bei Rücktritt bis   42 Tage vor Mietbeginn   25 %  des Mietpreises.
    Bei Rücktritt  42 -28 Tage vor Mietbeginn   60 %  des Mietpreises
    Bei Rücktritt  28 -01 Tage vor Mietbeginn   90%   des Mietpreises
    Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.

       Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des 
       Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit 
       dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind.
4.2  Rücktritt seitens des Vermieters
    Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B.  
       Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den  
       Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender  
       Anspruch besteht nicht. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag 
       ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
    Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die 
       Hausordnung hält oder sich vertragswidrig verhält. Hierzu hat der Vermieter das Recht, bei Verdacht das Haus 
       jederzeit zu besichtigen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus 
       vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters. 
       AGBs Ferienhaus gültig ab 01.01.2018

5.    Reiserücktrittskosten Versicherung
       Eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer 
       Reiserücktrittskosten Versicherung und weitergehender Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, usw.) wird Ihnen 
       empfohlen.

6.    Haftung des Vermieters
       Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht  für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten 
       für das Mietobjekt. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich 
       vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder 
       Stromversorgung wird ausgeschlossen.
6.1  Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen   
       dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder 
       vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter 
       entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
6.2   Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verluste, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
6.3   Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt 
        waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
6.4   Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, Ruhestörungen die 
        außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

7.    Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
7.1  Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles 
       Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering 
       zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich 
       anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
       Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe verlangen unzumutbar sind, wenn 
       ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe verlangen schuldlos unterlassen 
       werden. Wenden Sie sich für Abhilfe ersuchen unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch an den Vermieter oder den 
       Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die 
       Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
7.2  Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche 
       Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
7.3  Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf 
       der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen. Danach Verjähren die 
       Ansprüche.
                           
8.    Haftung und Pflichten des Mieters
       Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Eine Untervermietung ist nicht 
       erlaubt! Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Der Mieter haftet für Sich und alle Nutzer des 
       Mietobjektes, einschließlich Haustiere und mitgebrachte Sachgegenstände.
8.1  Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige 
       Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für 
       nachträglich festgestellte, vom Mieter oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden.
8.2  Der Mieter muss die Hausregeln des Ferienhauses beachten, die im Haus gelten. Hierzu gehören 
       auch die nächtlichen Ruhezeiten.
8.3  Die Endreinigung wird dem Mieter nicht  in Rechnung gestellt, sie ist bereits im Mietpreis 
       enthalten, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen.
8.4  Mieter mit Hunden verpflichten sich, für die Zeit des Aufenthaltes im Ferienhaus, für Ihre(n) Hund(e) eine 
       Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Reinigung des Anwesens intern/extern durch Verunreinigungen des  
       mitgebrachten Haustieres muss täglich erfolgen. 
8.5  Generell hat der Mieter der Villa Bucchiano für das Anwesen, einschl. technische Einrichtungen und Swimmingpool, 
       für die Dauer der Mietzeit die Verkehrssicherungspflicht. Das entbindet die Eltern und alle Mitnutzer/  Reisebegleiter 
       und Gäste jedoch nicht von Ihrer gesetzlichen  Aufsichtspflicht, gegenüber Babys, Kleinkindern, Kindern und 
       Jugendliche und Personen die eine gesetzliche Betreuung benötigen.  
8.6  Der Mieter und seine Begleiter dürfen keine Veröffentlichung des Anwesen einschließlich interne und externe Objekte 
       von Bildern, Videos, Filmen usw. ohne Genehmigung durch den Vermieter durchführen. Das Anwesen darf auch nicht 
       für Filmaufnahmen und Werbezwecke benützt werden ohne einen Nutzungsvertrag, der von beiden Seiten Vermieter 
       und Mieter Unterschrieben sein muss! Posten und Übertragungen in das Internet sind ebenfalls ohne Nutzungsvertrag 
       nicht Erlaubt. Zuwiderhandlung führen zur Strafanzeige und Entschädigungsansprüchen und  Schadensersatzklage! 
       (Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.6 ist ein Verstoß gegen die AGBs).
8.7  Die Serviceleistung Internet WLAN / LAN für  Mieter und ihre Begleiter ist kostenlos.
       Hinweis an Fremde darf der Zugang zum WLAN / LAN nicht gewährt werden! 
       Es dürfen keine kostenpflichtigen Seiten benutzt werden. 
       Wir behalten uns vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel 
       gewaltverherrlichende, pornographische oder sittenwidrige Seiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie 
       Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des WLAN / LAN auf Ihre Endgeräte gelangen können. Wir empfehlen 
       ihre Geräte, Laptop oder Tablet, Smartphone usw. mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu schützen. 
       Der Mieter verpflichtet sich, dass er für die über das WLAN/ LAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch 
       genommenen kostenpflichtigen  Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte seiner Gäste verantwortlich ist und die Kosten 
       zu tragen hat. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass für Ihn und seine Mitbewohner / Gäste bei Nutzung des 
       WLAN / LAN das geltende Recht einzuhalten ist und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte genutzt, verbreitet oder 
       urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht werden. Die 
       geltenden Jugendschutzvorschriften sind einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden 
       Inhalte dürfen versendet werden. Es darf das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für 
       eine andere Form unzulässiger Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt während der Mietzeit den Vermieter von 
       sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN /  LAN durch Ihn 
       oder seine Begleiter / Gäste beruhen. Der Mieter und seine Begleiter / Gäste müssen für alle verursachten Kosten und 
       Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung Internet über WLAN / LAN selbst aufkommen, dies schließt auch 
       die Haftung für Kinder mit ein.
    
9.   Abtretungsverbot.
       Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte 
       ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters
       durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

10.   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
        Der Mieter haftet für alle Reisebegleiter / Nutzer des Mietobjektes.
10.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst 
        Verantwortlich, einschließlich Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften.
10.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung  
        dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

11.  Anreise / Abreisetag
       Wir erwarten Sie am Anreisetag ab 15 Uhr, bitte berücksichtigen Sie für den Abreisetag,  
       das bis spätestens 11 Uhr das Haus geräumt sein muss.

12.  Sonstige Bestimmungen und Hinweise
       Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
       des gesamten Mietbedingungen zu Folge. Gerichtsstand ist Italien, Marken 

Copyright © 2013 Irmgard Genke,All Rights Reserved
Gültig ab 01.01.2017

Irmgard Genke

Contrada Bucchiano 21
IT 63020 Monte Rinaldo (FM), Italien
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