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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen für Ferienhaus Villa Bucchiano, 
Contrada Bucchiano21, IT-63852 Monte Rinaldo (FM), Italien

1.   Mietvertrag 

1.1 Der Mietvertrag wird nach Zugang der Mietbestätigung verbindlich, d.h. der Inhalt des  

       Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der  

       schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag  

       kommt mit Zusendung und Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder (Mieter) zustande. 

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht  

       entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. 

 

2.   Zahlung 

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig: 

      Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis   

      angerechnet, dafür erhalten Sie eine schriftliche Anzahlungsbestätigung. Geht der    

      Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Auftrags-/Miet- 

      Bestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung  

      geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die  

      Buchung zu stornieren. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr) in Höhe  

      von 100,00 € in Rechnung gestellt. 

2.2 Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. 

2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger  

       als 42 Tage liegen, ist der Mietpreis in voller Höhe sofort bei Eingang der Auftrags-/  

       Mietbestätigung zu bezahlen. Storno- / Rücktritt- und Umbuchungsgebühren sind sofort  

       fällig (Direktabzug). 

2.4 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung. 

 

3.   Mietbestätigung / Auftragsbestätigung / Zahlungsbestätigung / Vertragspartner 

      Sollte die Auftrags-/Miet-Bestätigung nach Zahlungseingang der Gesamtbuchung dem  

      Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 30 Tage vor Beginn des  

      Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in  

      Verbindung zu setzen. Die Auftrags-/Miet-/ Zahlungs- Bestätigung ist bei der  

      Schlüsselübergabe am Mietobjekt vorzulegen. 

3.1 Wir handeln, mit der Vollmacht und im Auftrag Ihres Vertragspartners / Eigentümers und  

      Vermieters in seinem Auftrag wird die Mietabwicklung einschl. Mietvertrag / Administration des   

      Zahlungsverkehr einschließlich Begrüßung / Schlüsselübergabe / Einweisung in das Mietobjekt   

    . Der Partner des Mieters ist der Eigentümer. Die von uns Vermittelten  

      privaten Ferienhäuser haben wir besichtigt und einem eingehenden Check unterzogen.  

      Ersatzansprüche und Beschwerden sind direkt an den Eigentümer zu richten.  

 

4.   Rücktritt  

4.1 Rücktritt seitens des Mieters 

      Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich  

      erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist  

      der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte  

      Rücktrittskosten erhoben:  

      Beim Storno, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Mietbestätigung durch den Mieter  

      werden Stornokosten in Höhe von 100,00 € fällig. 

      Danach ergeben sich folgende Rücktrittskosten 

 

  • Bei Rücktritt bis   42 Tage vor Mietbeginn   25 %    des Mietpreises. 

  • Bei Rücktritt   42 -28 Tage vor Mietbeginn   60 %   des Mietpreises 

  • Bei Rücktritt   28 -01 Tage vor Mietbeginn   90%    des Mietpreises 

  • Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises. 

     Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche   

     anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen,  

     den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstehen.  

 

4.2 Rücktritt seitens des Vermieters 

  • Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. 

  • Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter sich nicht an die Hausordnung hält oder sich vertragswidrig verhält. Hierzu hat der Vermieter das Recht, bei Verdacht das Haus jederzeit zu besichtigen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, verfällt der Mietpreis. Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.  

 

5.    Reiserücktrittskosten Versicherung 

       Eine Reiserücktrittskosten Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen.  

       Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung und weitergehender  

       Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, usw.) wird Ihnen empfohlen. 

 

6.    Haftung des Vermieters  

       Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht  

  • für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt. 

  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung 

  • die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. 

  • Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und / oder Stromversorgung wird ausgeschlossen. 

6.1 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den  

      anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden  

      des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der  

      Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens  

      eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist. 

6.2 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verluste, die während oder in Folge eines   

      Aufenthaltes erlitten werden. 

6.3 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte,  

      soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach  

      bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen. 

6.4 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, Ruhestörungen die  

      außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden. 

 

7.    Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung 

7.1 Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell  

      auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung  

      der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu  

      vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich  

      anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen  

      Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn  

      Mängelanzeige und Abhilfe verlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit  

      gegeben ist oder, wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfe verlangen schuldlos unterlassen werden.  

      Wenden Sie sich für Abhilfe ersuchen unverzüglich, per E-Mail oder telefonisch an den  

      Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort, damit geeignete  

      Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls  

      die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. 

7.2 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder  

       rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen. 

7.3 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb  

      eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter  

       nur schriftlich geltend machen. Danach Verjähren die Ansprüche. 

 

8.    Haftung und Pflichten des Mieters 

       Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Eine  

       Untervermietung ist nicht erlaubt! Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Der  

       Mieter haftet für Sich und alle Nutzer des Mietobjektes, einschließlich Haustiere und  

       mitgebrachte Sachgegenstände. 

 

8.1 Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und  

      etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen.  

      Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter oder seine Begleitpersonen  

      verursachte Schäden. 

 

8.2 Der Mieter muss die Hausregeln des Ferienhauses beachten, die im Haus gelten. Hierzu  

      gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten. 

 

8.3 Die Endreinigung wird dem Mieter nicht in Rechnung gestellt, sie ist bereits im Mietpreis  

      enthalten, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, Geschirr muss abgespült sein  

      usw. (AGB`s11). 

 

8.4 Mieter mit Hunden verpflichten sich, für die Zeit des Aufenthaltes im Ferienhaus, für Ihre(n)   

      Hund(e) eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Reinigung des Anwesens  

      intern/extern durch Verunreinigungen des mitgebrachten Haustieres muss täglich  

      erfolgen. (Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.4 ist ein Verstoß gegen die AGBs). 

 

8.5 Generell hat der Mieter für das Anwesen, einschl. technische Einrichtungen und   

      Swimmingpool, für die Dauer der Mietzeit die Verkehrssicherungspflicht. Das entbindet die  

      Eltern und alle Mitnutzer/ Reisebegleiter und Gäste jedoch nicht von Ihrer gesetzlichen  

      Aufsichtspflicht, gegenüber Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendliche, und Personen die  

      eine gesetzliche Betreuung benötigen.   

 

8.6 Der Mieter und seine Begleiter dürfen keine Veröffentlichung des Anwesens einschließlich  

      interne und externe Objekte von Bildern, Videos, Filmen usw. ohne Genehmigung durch  

      den Vermieter durchführen. Das Anwesen darf auch nicht für Filmaufnahmen und  

      Werbezwecke benützt werden ohne einen Nutzungsvertrag, der von beiden Seiten  

      Vermieter und Mieter Unterschrieben sein muss! Posten und Übertragungen in das  

      Internet sind ebenfalls ohne Nutzungsvertrag nicht Erlaubt. Zuwiderhandlung führen zur  

      Strafanzeige und Entschädigungsansprüchen und Schadensersatzklage!       

      (Eine Nichteinhaltung des Punktes 8.6 ist ein Verstoß gegen die AGBs). 

 

8.7 Die Serviceleistung Internet WLAN / LAN für Mieter und ihre Begleiter ist kostenlos. 

      Hinweis an Fremde darf der Zugang zum WLAN / LAN nicht gewährt werden!  

      Es dürfen keine kostenpflichtigen Seiten benutzt werden.  

      Wir behalten uns vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN  

      zu sperren, wie zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographische oder sittenwidrige Seiten.  

      Wir weisen Sie darauf hin, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer bei der  

      Nutzung des WLAN / LAN auf Ihre Endgeräte gelangen können. Wir empfehlen ihre Geräte,  

      Laptop oder Tablet, Smartphone usw. mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu schützen.  

      Der Mieter verpflichtet sich, dass er für die über das WLAN/ LAN übermittelten Daten sowie die  

      in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte seiner  

      Gäste verantwortlich ist und die Kosten zu tragen hat. Der Mieter wird darauf hingewiesen,  

      dass für Ihn und seine Mitbewohner / Gäste bei Nutzung des WLAN / LAN das geltende Recht  

      einzuhalten ist und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte genutzt, verbreitet oder  

      urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich  

      macht werden. Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind einzuhalten, keine belästigenden,  

      verleumderischen oder bedrohenden Inhalte dürfen versendet werden. Es darf das WLAN nicht  

      zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger  

      Werbung genutzt werden. Der Mieter stellt während der Mietzeit den Vermieter von sämtlichen  

      Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN /   

      LAN durch Ihn oder seine Begleiter / Gäste beruhen. Der Mieter und seine Begleiter / Gäste  

      müssen für alle verursachten Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung  

      Internet über WLAN / LAN selbst aufkommen, dies schließt auch die Haftung für Kinder mit ein. 

 

9.    Abtretungsverbot. 

       Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und  

       Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von  

       Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. 

 

10.    Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

         Der Mieter haftet für alle Reisebegleiter / Nutzer des Mietobjektes. 

10.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften  

         selbst verantwortlich, einschließlich Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften. 

10.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der  

        Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. 

 

11.   Anreise / Abreisetag 

         Wir erwarten Sie am Anreisetag ab 15 Uhr, bitte berücksichtigen Sie für den Abreisetag,   

         das bis spätestens 10 Uhr das Haus geräumt sein muss. 

 

12.   Sonstige Bestimmungen und Hinweise 

        Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die  

        Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge. Gerichtsstand ist Italien, Marken  

 

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AGB:

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